Sonntag 16. Juni 2024
GT
Angegeben ist jeweils der erste von vier (Opferfest) Festtagen.
Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Dienstag 27. August 2024
10:0012:30
Begrüßung in der Aula, während die Schülerinnen und Schüler danach in die Klassenräume gehen, erhalten die Eltern wichtige Informationen in der Aula.
Dienstag 24. Dezember 2024
Sonntag 30. März 2025
GT
Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan be-ginnt im Jahr 2025 am 28. Februar und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
Angegeben ist jeweils der erste von drei Festtagen. Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbind-lich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwal-tungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.