Montag 11. Dezember 2023
00:0023:59
Kl. 6a: Hus-->TuN
Kl. 6b: TuN-->WuV
Kl. 6c: analog zu den anderen Klassen
Kl. 6d: WuV-->HuS
Mittwoch 06. März 2024
00:0023:59
Mi, 06.03.2023: Vorbereitung
Do, 14.03.2023 1./2. Nachbesprechung
Mittwoch 13. März 2024
00:0023:59
Mi, 13.03.2023: Einführung
Do, 21.03.2023 1./2. Nachbesprechung
Mittwoch 03. April 2024
00:0023:59
Kl. 6a: TuN--->WuV
Kl. 6b: WuV--->HuS
Kl. 6c: analog zu den anderen Klassen
Kl. 6d: HuS--->TuN
Mittwoch 10. April 2024
00:0023:59
Angegeben ist jeweils der erste von drei (Ramadanfest) Festtagen.
Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Mittwoch 17. April 2024
00:0023:59
Mi, 17.04.2023: Einführung
Do, 25.04.2023: Nachbesprechung
Sonntag 16. Juni 2024
00:0023:59
Angegeben ist jeweils der erste von vier (Opferfest) Festtagen.
Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.