Montag
15. Juli 2024
Dienstag
27. August 2024
10:0012:30
Begrüßung in der Aula, während die Schülerinnen und Schüler danach in die Klassenräume gehen, erhalten die Eltern wichtige Informationen in der Aula.
Mittwoch
28. August 2024
Montag
02. September 2024
GT
Begleitung: Gö, Ds, Sh, Ho
Dienstag
10. September 2024
19:0021:00
Die Schülerinnen und Schüler kommen zu dem Elternabend mit.
Donnerstag
12. September 2024
Montag
16. September 2024
Mittwoch
25. September 2024
Donnerstag
03. Oktober 2024
Freitag
04. Oktober 2024
Mittwoch
09. Oktober 2024
Freitag
11. Oktober 2024
Montag
14. Oktober 2024
Montag
28. Oktober 2024
Dienstag
29. Oktober 2024
Mittwoch
30. Oktober 2024
Donnerstag
31. Oktober 2024
Freitag
01. November 2024
Montag
04. November 2024
Dienstag
05. November 2024
Mittwoch
06. November 2024
Donnerstag
07. November 2024
Freitag
08. November 2024
Freitag
15. November 2024
Donnerstag
21. November 2024
Freitag
22. November 2024
Montag
02. Dezember 2024
Montag
23. Dezember 2024
Dienstag
24. Dezember 2024
Mittwoch
25. Dezember 2024
Montag
27. Januar 2025
GT
Die SuS suchen sich einen (Ausbildungs-)Betrieb, in dem sie zwei Wochen ihr Praktikum absolvieren.
Freitag
31. Januar 2025
Montag
03. März 2025
Donnerstag
13. März 2025
Mittwoch
19. März 2025
Donnerstag
20. März 2025
Mittwoch
26. März 2025
Donnerstag
27. März 2025
Sonntag
30. März 2025
GT
Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan be-ginnt im Jahr 2025 am 28. Februar und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
Angegeben ist jeweils der erste von drei Festtagen. Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbind-lich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwal-tungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Angegeben ist jeweils der erste von drei Festtagen. Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbind-lich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwal-tungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Montag
14. April 2025
Donnerstag
01. Mai 2025
Freitag
02. Mai 2025
Donnerstag
29. Mai 2025
Freitag
30. Mai 2025
Freitag
06. Juni 2025
GT
Arabisch „Idul Adha“, türkisch „Kurban Bayrami“, auch „das große Fest“ genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.
Angegeben ist jeweils der erste von vier Festtagen. Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbind-lich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwal-tungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Angegeben ist jeweils der erste von vier Festtagen. Diese beiden Feste sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbind-lich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam.
Schülerinnen und Schüler können sich, entsprechend der Regelung in der Verwal-tungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Montag
09. Juni 2025
Donnerstag
12. Juni 2025
Freitag
13. Juni 2025
Donnerstag
19. Juni 2025
Freitag
20. Juni 2025
Freitag
04. Juli 2025
Montag
07. Juli 2025